Bankenrecht


Sie benötigen unseren Sachverstand für Ihre Engagements im Kapitalmarkt

Die dynamische Entwicklung der Kapitalmärkte und deren Volatilität haben zahlreiche neue und interessante Anlageformen für den institutionellen und privaten Anleger hervorgebracht. Diese Produkte werden den Anlegern in allen Facetten angeboten. Diese Angebotsvielfalt und die Vermarktung dieser Produkte haben zahlreiche rechtliche Neuerungen hervorgerufen, die sich teilweise durch besonders kreative Vertragsgestaltungen des jeweiligen Vermittlers oder Beraters auszeichnen. Diese kreativen Verträge wirken sich nicht immer positiv auf die Chancen der Anleger aus, mit der Kapitalanlage eine hohe Rendite zu erwirtschaften oder eine besonders sichere Altersversorgung aufzubauen.

Das Kapitalanlage- und Bankenrecht, einschließlich des Kapitalmarkts- und Börsenrechts sind Schwerpunkte von Lessing | Trebing | Bert. Sie als Anleger benötigen unseren Sachverstand und unser Engagement, um die Chancengleichheit herzustellen und sich vor Überraschungen zu schützen.

Auf unsere jahrelange Erfahrung, schwierige und undurchsichtige Sachverhalte zu ordnen und zu klären, können Sie vertrauen

Wir können Ihnen Ihre Fragen beantworten und Lösungen für Sie suchen, wenn Sie uns von Anfang in Ihre Ideen mit einbeziehen. Auch eine Überprüfung Ihrer bestehenden Verträge kann Sie möglicherweise noch vor Schaden bewahren.

Wir stellen uns mit persönlichem Einsatz den juristischen Herausforderungen und werden die beste Lösung für Ihr Engagement finden. Diese Lösung können wir in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung für Sie herbeiführen. Es hat sich gezeigt, dass wirtschaftlich sinnvolle Lösungen durch gut vorbereitete und strukturierte Verhandlungen auch außergerichtlich erzielt werden können.

Auf jeden Fall sind wir in der Lage, Ihre Kapitalanlage kompetent zu analysieren, um Ihnen mögliche Probleme aufzuzeigen und die zur Beseitigung notwendigen Schritte vorzuschlagen.

Zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte haben einen umfangreichen Schutz zugunsten der Anleger aufgebaut. Lessing | Trebing | Bert helfen Ihnen, diesen Anlegerschutz für Sie durchzusetzen.

Im Rahmen des Kapitalanlage- und Bankenrechts sind folgende Bereiche hervorzuheben:
  • Anlageberatung, Beratungshaftung, Vermittlerhaftung
  • individuelle und institutionelle Vermögensverwaltung
  • Derivate, Wertpapiere und Finanztermingeschäfte
  • Fonds aller Art (Publikumsfonds, Spezialfonds)
  • Graumarkt
  • Kommissionsgeschäfte
  • Kontoneuberechnung
  • Immobilienanlagerecht (kreditfinanzierte Immobilienanlagen, Immobilienfonds, Direktimmobilie)
  • Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld, etc.)
  • Verstoß gegen den Investmentvertrag

Im Kapitalmarkt- und Börsenrecht beschäftigen sich Lessing | Trebing | Bert vor allem mit:
  • Aktienrecht/ Aktionärsvertretung, z.B. Wahrnehmung von Hauptversammlungen, Anfechtungsklagen, „Squeeze out“, „Delisting“, Wertpapiererwebs- & Übernahmegesetz (WpÜG)
  • Börsenrecht
  • Einlagensicherung und -entschädigung
  • fehlerhafte Kapitalmarktpublizität, z.B. Ad-hoc- und Prospekthaftung
  • Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
  • Wahrnehmung der Aktionärsrechte in Umwandlungs- und Verschmelzungsfälle
  • Abwehr von Nachschussforderungen
  • Abwehr von nachteiligen Gesellschafterbeschlüssen
  • Vertretung im Insolvenzverfahren.

Ihre Ansprechpartner bei LTB: RAin Hess, RA Bert, RA Dr. Lessing, RA Trebing

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