Arbeitsrecht
Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einem so schnellen Wandel wie das Arbeitsrecht
Jede Änderung der Arbeitsmarktpolitik führt regelmäßig auch zu einer Änderung des Arbeitsrechts. Zudem ist das Arbeitsrecht schwer überschaubar. Es gibt eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die oftmals weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer bekannt sind.
Die Vorschriften, die auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ergeben sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag, sondern auch aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Verordnungen, Gesetzen und – in zunehmendem Maße - auch aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht:
- Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
- Wie lange darf die tägliche Arbeitszeit sein?
- Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Die richtige Antwort auf diese Fragen kann heute nur derjenige liefern, der auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kennt. Lessing | Trebing | Bert bieten Ihnen als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer für alle Bereiche des Arbeitsrechts kompetente Ansprechpartner an. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich insbesondere in den beiden Schwerpunkten:
Individualarbeitsrecht und
Kollektivarbeitsrecht.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet des
Insolvenzarbeitsrechts mit Rat und Tat zur Seite.