Wohnungseigentumsrecht


Wohnungseigentümer leben in einer gemeinsamen Schicksalsgemeinschaft

Wohnungseigentum sagt man, verbindet die Nachteile, welche aus dem Eigentum folgen, mit den Nachteilen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Wohnungseigentümer haben zusammen für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen und haben hierfür finanziell aufzukommen. Es bedarf rechtlicher Regelungen des Miteinanders, damit gegenseitige Störungen erst gar nicht entstehen oder zumindest auf Dauer beigelegt werden können. „Ausziehen“ ist nicht ohne weiteres möglich, da die Verpflichtungen aus dem Eigentum weiter bestehen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist Grundlage vertraglicher Regelungen zum Wohneigentum. Geklärt werden unter anderem
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer,
  • die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum,
  • die Stellung des Hausverwalters sowie
  • die Einräumung von Sondernutzungsrechten.


Vor dem Erwerb von Wohnungseigentum sind zahlreiche rechtliche und formale Fragestellungen zu klären. Lessing | Trebing | Bert stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartner bei LTB: RA Althoff

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