Jeder Bürger ist in irgendeiner Form als Mieter oder Vermieter vom Mietrecht beeinflusst
Mieter von Wohnraum wenden einen erheblichen Teil ihres monatlichen Einkommens für Mietzahlungen auf. Dementsprechend haben sie gesetzliche Ansprüche gegen ihre Vermieter, welche sie unter anderem durch Mietminderung durchsetzen können.
Vermieter auf der anderen Seite sind von der Erzielung ihrer Mieteinnahmen abhängig, um einen durch Darlehen vorfinanzierten Eigentumserwerb abzutragen.
Bei Unternehmen ist der Sitz des Gewerbes oft von einem Gewerberaummietvertrag abhängig. Hier sind besondere Vertragsgestaltungen zu bedenken, die zum einen auf eine langfristige Bindung zielen, aber auch die Schwankungen des Mietzinses berücksichtigen. Im Falle einer kostenaufwändigen Einrichtung von Mieträumen ist eine spätere Kündigung des Mietvertrages bereits bei Vertragsschluss einzuplanen. Bei der Vertragsgestaltung können Lessing | Trebing | Bert gemeinsam mit Ihnen Rechtsfragen klären und mögliche Zukunftsszenarien vorausplanen. Bei Vertragsstörungen helfen wir Ihnen außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich.






