Bau- und Architektenrecht
Für den Bauunternehmer, die Handwerksfirma, den privaten Bauherrn oder den Sicherungsgeber bieten Lessing | Trebing | Bert kompetente und umfassende Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des privaten Werkvertragsrechts. Dazu gehört insbesondere
- die Vertragsgestaltung,
- die Beratung vor, während und nach dem Abschluss von Bauvorhaben,
- die Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen, Mängelgewährleistungsfragen (nach BGB /VOB/B) sowie
- die gerichtliche Vertretung in Bauprozessen vor allen Landes- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Als privater oder gewerblicher Bauherr werden Sie mit allen Facetten des Baurechts konfrontiert –vom Entwurf der Bauverträge bis hin zur Durchsetzung von Mängelansprüchen. Lessing | Trebing | Bert unterstützen Sie bei allen Fragen
- rund um die Gestaltung Ihrer Verträge mit Baufirmen und Architekten,
- der Abwehr unberechtigter Nachtragsforderungen,
- der Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung,
- der Schlussabrechnung und
- der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit für Bauunternehmen und Handwerksfirmen bildet die Prüfung und Gestaltung von Verträgen (nach BGB / VOB/B) sowie die Bau begleitende Beratung. Lessing | Trebing | Bert beraten Sie mit fundierten juristischen Kenntnissen bei
- allen Fragen zum Nachtragsmanagement,
- bauzeitbedingten Nachträgen,
- der Durchsetzung von Vergütungsforderungen sowie
- Fragen rund um die Inanspruchnahme wegen Mängeln.
Darüberhinaus stehen wir Ihnen als ausgewiesene Spezialisten für den Bereich der
Bauinsolvenz mit Rat und Tat zur Seite.