Bau- und Architektenrecht


Für den Bauunternehmer, die Handwerksfirma, den privaten Bauherrn oder den Sicherungsgeber bieten Lessing | Trebing | Bert kompetente und umfassende Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des privaten Werkvertragsrechts. Dazu gehört insbesondere
  • die Vertragsgestaltung,
  • die Beratung vor, während und nach dem Abschluss von Bauvorhaben,
  • die Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen, Mängelgewährleistungsfragen (nach BGB /VOB/B) sowie
  • die gerichtliche Vertretung in Bauprozessen vor allen Landes- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.


Als privater oder gewerblicher Bauherr werden Sie mit allen Facetten des Baurechts konfrontiert –vom Entwurf der Bauverträge bis hin zur Durchsetzung von Mängelansprüchen. Lessing | Trebing | Bert unterstützen Sie bei allen Fragen
  • rund um die Gestaltung Ihrer Verträge mit Baufirmen und Architekten,
  • der Abwehr unberechtigter Nachtragsforderungen,
  • der Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung,
  • der Schlussabrechnung und
  • der Durchsetzung von Mängelansprüchen.


Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit für Bauunternehmen und Handwerksfirmen bildet die Prüfung und Gestaltung von Verträgen (nach BGB / VOB/B) sowie die Bau begleitende Beratung. Lessing | Trebing | Bert beraten Sie mit fundierten juristischen Kenntnissen bei
  • allen Fragen zum Nachtragsmanagement,
  • bauzeitbedingten Nachträgen,
  • der Durchsetzung von Vergütungsforderungen sowie
  • Fragen rund um die Inanspruchnahme wegen Mängeln.


Darüberhinaus stehen wir Ihnen als ausgewiesene Spezialisten für den Bereich der Bauinsolvenz mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Ansprechpartner bei LTB: RAin Linke

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